Die Eröffnung eines Festgeldkontos

Die Eröffnung eines Festgeldkontos

In Zeiten von Internet und Direktbanking ist die Eröffnung eines Festgeldkontos sehr schnell und einfach gemacht. Am bequemsten haben Sie es dabei, wenn Sie zu Ihrer Hausbank gehen und dort ein Festgeldkonto eröffnen. Allerdings ist hierbei nicht garantiert, dass Sie bei diesem Kreditinstitut die günstigsten Konditionen erhalten. Sie sollten sich daher im Vorfeld etwas umsehen und die Angebote verschiedener Kreditinstitute miteinander vergleichen.

Grundsätzlich muss der Anleger volljährig sein, wenn er ein Festgeldkonto eröffnen möchte. Die vollständige Geschäftsfähigkeit im Sinne der deutschen Gesetzgebung sollte außerdem gegeben sein. Darüber hinaus dürfen Festgeldanlagen nicht im Namen anderer Personen abgeschlossen werden. Der Anleger muss das Konto also auf den eigenen Namen anmelden und in eigener Rechnung führen. Nehmen Sie zur Eröffnung des Kontos unbedingt Ihren Personalausweise mit, die Bank wird diesen benötigen, um die persönlichen Daten zu überprüfen.

Etwas aufwändiger ist die Eröffnung eines Festgeldkontos, wenn Sie dies bei einer Direktbank beziehungsweise einer reinen Internetbank vornehmen möchten. Diese Kreditinstitute verfügen nicht über ein eigenes Filialnetz, so dass der gesamte Eröffnungsprozess über den Postweg und/oder über das Internet vorgenommen werden muss. Dazu hält die Bank in der Regel vorgefertigte Formulare im Internet bereit, die sich der Interessent am heimischen PC ausdrucken kann. Nach Ausfüllen der Formulare müssen diese auf dem Postweg an die Bank geschickt werden. Bleibt noch das Problem der Verifizierung der persönlichen Daten. Doch auch dafür gibt es mittlerweile einen bequemen Weg: Das so genannte PostIdent Verfahren.

Dazu nehmen Sie die ausgefüllten Formulare sowie Ihren Personalausweise mit zu einer beliebigen Postfiliale und legen die Unterlagen dort vor. Der Postmitarbeiter prüft nun Ihre Daten, indem er die Formulare mit dem Personalausweis abgleicht. Ist alles korrekt, bestätigt er die Prüfung und schickt die Unterlagen anschließend zum betreffenden Kreditinstitut. Sobald die Unterlagen beim Kreditinstitut angekommen sind und überprüft wurden, steht der Eröffnung des Festgeldkontos in der Regel nichts mehr im Wege. Die Einzahlung des Kapitals können Sie anschließend per Überweisung tätigen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel für jedes Festgeldkonto ein Referenzkonto benannt werden muss. Dieses Referenzkonto wird oft auch als Verrechnungskonto bezeichnet. Es ist dafür bestimmt, die Ein- und Auszahlungen auf das Festgeldkonto vorzunehmen. Außerdem wird die Bank Ihre Zinserträge auf dieses Konto überweisen.

Wie Sie dieses Referenzkonto handhaben, ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterschiedlich. Einige Banken verlangen, dass das Referenzkonto ebenfalls bei ihnen geführt werden muss, während andere Kreditinstitute ein externes Verrechnungskonto bei einer anderen Bank ebenso akzeptieren. Dazu können Sie beispielsweise ein bereits vorhandenes Girokonto nutzen. Ein guter Trick ist diesbezüglich, als Verrechnungskonto zur Festgeldanlage ein Tagesgeldkonto zu nutzen. So bringen die ausgezahlten Zinsen der Festgeldanlage wiederum neue Zinsen, die ein ganzes Stück höher liegen, als wenn das Geld auf ein normales Girokonto transferiert werden würde.