Zinsen, Gebühren & Steuern

Zinsen, Gebühren & Steuern

Wie bereits angedeutet, sind die festen Zinssätze, die Sie auf eine Festgeldanlage erhalten, einer der Hauptgründe, warum viele Anleger diese Form der Kapitalanlage wählen. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Die alte Regel der Kapitalanlage gilt auch hier: Je länger Sie Ihr Kapital in Form einer Festgeldanlage anlegen, desto höher fallen die Zinssätze aus. Allerdings gilt dies bei der Festgeldanlage nur mit Einschränkungen. Da die Kreditinstitute die Zinsentwicklungen an den internationalen Finanzmärkten über einen Zeitraum, der mehr als zwei Jahre beträgt, in der Regel nur sehr schlecht voraussehen können, bieten viele Banken die höchsten Zinsen lediglich für Festgeldanlagen an, deren Laufzeit ein- bis zwei Jahre beträgt. Bei Festgeldanlagen mit einer längeren Laufzeit sind die Banken daher meist vorsichtiger und gewähren etwas niedrigere Zinssätze. Aus diesem Grund empfehlen Experten, eine Festgeldanlage idealerweise über einen Zeitraum von ein- bis zwei Jahren anzusetzen.

Aus den genannten Gründen ergibt sich auch, warum die Zinssätze für Tagesgeldanlagen in der Regel etwas höher liegen als bei Festgeldanlagen. Beim Tagesgeld haben die Kreditinstitute die Möglichkeit, tagtäglich die Zinssätze - je nach vorherrschendem Niveau auf den internationalen Finanzmärkten - nach oben oder unten anzupassen. Für das Festgeld besteht diese Möglichkeit nicht.

Kommen wir zum Thema Steuern: Grundsätzlich sind die Gewinne aus der Festgeldanlage in Deutschland - wie bei jeder anderen Kapitalanlageform auch - zu versteuern. Seit Anfang 2009 gibt es dafür die so genannte Abgeltungssteuer. Sie ersetzt die zuvor übliche Kapitalertragsteuer sowie die damit verbundene Zinsabschlagsteuer. Der Steuersatz liegt dabei bei pauschalen 25 Prozent, hinzu kommen lediglich noch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, falls der Anleger nicht aus der Kirche ausgetreten ist.

Die wichtigste Änderung bei dieser neuen Steuerreform ist allerdings nicht der pauschale Zinssatz, sondern die Tatsache, dass die Abgeltungssteuer nicht mehr als Vorauszahlung an die Finanzbehörden abgeführt werden muss. Das bedeutet konkret: Mit der Zahlung des Abgeltungssteuerbetrages ist die komplette Steuerschuld des Anlegers getilgt - unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Dies bietet insbesondere Personen mit einem hohen Einkommensteuersatz deutliche Vorteile. Anders jedoch bei Anlegern mit einem niedrigen Einkommensteuersatz. Sie bezahlen mitunter zunächst zu viel Steuern, können sich jedoch die überzähligen Beträge im Rahmen ihrer nächsten Einkommensteuererklärung vom zuständigen Finanzamt wieder zurückholen.

Im Übrigen sollten Sie nicht vergessen, für Ihre Festgeldanlage einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei der kontoführenden Bank einzureichen. Damit erteilen Sie dem Kreditinstitut die Genehmigung, die kompletten Zinserträge auszuzahlen, zumindest für den Fall, dass diese nicht über der gesetzlich vorgegebenen Freigrenze liegen. Dies gilt übrigens für die Gesamtsumme aller Zinserträge Ihrer Kapitalanlagen. Wenn Sie also noch andere Kapitalanlagen unterhalten, müssen die Freistellungsaufträge entsprechend auf diese Anlagen aufgeteilt werden, so dass der gesamte Zinsertrag immer noch unter der gesetzlichen Freigrenze liegt. Diese Grenze liegt momentan für Ehepaare bei rund 1.600 Euro, bei Ledigen halbiert sie sich.

Bleibt noch die Frage nach den Gebühren für eine Festgeldanlage. Hierbei muss zunächst unterschieden werden zwischen den so genannten Abschlusskosten, welche nur einmalig anfallen, und den laufenden Gebühren für die Verwaltung des Anlagekontos. Hinsichtlich dieser Gebühren unterscheiden sich die einzelnen Kreditinstitute oft sehr deutlich voneinander. Insbesondere ausländische Kreditinstitute sowie viele Internet- und Direktbanken bieten Kapitalanlegern bei der Festgeldanlage besonders günstige Konditionen. Für Neukunden schnüren die Banken dabei oft nochmals günstigere Pakete, bei denen z. B. die kompletten Eröffnungsgebühren entfallen und/oder dem Kunden ein kostenloses Verrechnungskonto - z. B. in Form eines Tagesgeldkontos - angeboten wird.

Bei Angeboten, in denen kein zusätzliches Referenzkonto enthalten ist, sollten Sie jedoch vorsichtig sein. Einige Banken, die auf den ersten Blick besonders günstige Konditionen für das Festgeldkonto anbieten, tun dies nur in Verbindung mit der Eröffnung eines zusätzlichen Verrechnungskontos, für das dann sehr wohl Gebühren berechnet werden. Und diese können oft deutlich überhöht ausfallen. Vergleichen Sie daher die Angebote verschiedener Kreditinstitute ganz genau und beziehen Sie nicht nur die Gebühren für die Festgeldanlage selbst, sondern auch eventuell anfallende Kosten für das Referenzkonto mit in Ihre Berechnungen ein.